FAQ

Sie möchten Informationen erhalten zu...

Sekretariat

Alle Antworten einblenden
Alle Antworten ausblenden
  • Persönliche Daten des Kinds oder der Erziehungsberechtigten ändern sich. Was muss ich tun?

    Da Sie gesetzlich verpflichtet sind, Änderungen persönlicher Daten (Adresse, Telefonnummer zu Hause wie an der Arbeitsstelle usw.) der Schule mitzuteilen, müssen Sie auf jeden Fall die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer und das Schulsekretariat schriftlich informieren.

    Sie werden hier in Kürze ein entsprechendes Formular ausdrucken können.

  • Der Name meines Kindes wird durch die Schule, zum Beispiel auf den Zeugnissen, wiederholt falsch geschrieben; was soll ich tun?

    Bitte unterrichten Sie umgehend die Schulleitung/das Schulsekretariat von der Falschschreibung. Legen Sie bitte in besonderen Fällen eine Fotokopie des Personalausweises/Kinderausweises bei.

    Achten Sie bitte im eigenen Interesse unbedingt darauf, daß wir den Namen Ihres Kindes exakt so führen, wie der Name auf dem Ausweis/der Geburtsurkunde geführt ist. Denn mit diesem Namen wird später das Abiturzeugnis ausgestellt; in einzelnen Fällen haben schon Universitäten das Abiturzeugnis nicht anerkannt, weil ein einzelner Buchstabe falsch war oder fehlte (z.B. Rene statt René).