Da Sie gesetzlich verpflichtet sind, Änderungen persönlicher Daten (Adresse, Telefonnummer zu Hause wie an der Arbeitsstelle usw.) der Schule mitzuteilen, müssen Sie auf jeden Fall die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer und das Schulsekretariat schriftlich informieren.
Sie werden hier in Kürze ein entsprechendes Formular ausdrucken können.
Bitte unterrichten Sie umgehend die Schulleitung/das Schulsekretariat von der Falschschreibung. Legen Sie bitte in besonderen Fällen eine Fotokopie des Personalausweises/Kinderausweises bei.
Achten Sie bitte im eigenen Interesse unbedingt darauf, daß wir den Namen Ihres Kindes exakt so führen, wie der Name auf dem Ausweis/der Geburtsurkunde geführt ist. Denn mit diesem Namen wird später das Abiturzeugnis ausgestellt; in einzelnen Fällen haben schon Universitäten das Abiturzeugnis nicht anerkannt, weil ein einzelner Buchstabe falsch war oder fehlte (z.B. Rene statt René).