FAQ

Sie möchten Informationen erhalten zu...

An- und Abwesenheit im Unterricht

Alle Antworten einblenden
Alle Antworten ausblenden
  • Warum entlassen Sie mein Kind nicht während der Unterrichtszeit z. B. für einen Arztbesuch, obwohl es einen Arzttermin hat?

    Weil wir das so einfach nicht dürfen!

    Solange wir nicht vorher von Ihnen, den Eltern, eine schriftliche Bitte um Unterrichtsbefreiung für einen Arztbesuch mit genauer Angabe des gewünschten Zeitraums haben, ist ihr Kind zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Ihr schriftliches Einverständnis muss also vorher der Schule bekannt sein.

    Ansonsten entlassen wir Ihr Kind nicht aus dem Unterricht!

    Ihr Kind kann Sie im Notfall vom Sekretariat aus anrufen, sodass Sie der Sekretärin telefonisch bestätigen, dass wir Ihr Kind bitte entlassen sollen.

  • Muss mein Kind denn an jeder Unterrichtsstunde teilnehmen?

    Ja, selbstverständlich!

    Generell besteht die Verpflichtung zum Besuch sämtlicher Pflicht- und Wahlpflichtstunden, die für die Klasse Ihres Kindes vorgesehen sind. Ihr Kind kann nur aus besonderem Grund von dieser Verpflichtung freigestellt werden, nämlich wegen Krankheit oder wegen einer vorher beantragten und erteilten Beurlaubung durch die Schule.

     

    Auch in der Oberstufe gilt die Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch; Ihr Kind muss sämtliche Unterrichtsangebote ("Kurse"), die zum Schuljahresbeginn belegt wurden, auch regelmäßig und durchgängig besuchen.

    Diese Verpflichtung zum Unterrichtsbesuch dürfen Sie bitte nicht verwechseln mit der Schulpflicht Ihres Kindes, die im Hessischen Schulgesetz und anderen Rechtsvorschriften geregelt ist.

  • Mein Kind fehlt wegen Krankheit; wozu bin ich als Elternteil verpflichtet?

    Sie sind verpflichtet, die Schule davon in Kenntnis zu setzen, wenn Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann!

    Dies muss spätestens am dritten Fehltag schriftlich erfolgt sein (per Fax: 06151 13483666 ), per Post, durch persönliche Abgabe im Sekretariat, Abgabe durch z.B. Klassenkameraden bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer); Sie teilen darin bitte den Abwesenheitsgrund sowie die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit mit.

    Bitte beachten Sie unbedingt, dass ein von Ihnen sicherlich gut gemeinter Anruf beim Schulsekretariat nicht ausreicht; die Sekretärin ist bei unserer Schülerzahl schnell überlastet und kann nicht garantieren, dass Ihre Mitteilung rechtzeitig an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer weitergegeben wird.

    Wenn Ihr Kind wieder in die Schule gehen kann, geben Sie ihm gleich am ersten Tag eine abschließende Erklärung (eine sogenannte "Entschuldigung") an die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer mit. In diesem Schreiben teilen Sie bitte den genauen Zeitraum des Fehlens und den Abwesenheitsgrund mit.

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Entschuldigung leider nicht auf elektronischem Wege (also per Mail) möglich ist, da Ihre eigenhändige Unterschrift vorausgesetzt wird.