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der Justus-Liebig-Schule

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  Termin

Antrag auf freiwillige Wiederholung

Heute ist der letzte Termin, bis zu dem Eltern einen Antrag auf freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe an den Schulleiter stellen können gemäß §21 (1) der "Verordnung über das Schulverhältnis".

Die Genehmigung kann nur bei Vorliegen besonderer Gründe erfolgen wie z.B. einer längeren Erkrankung während des Schuljahrs oder eines Umzugs aus einem anderen Bundesland. Der Antrag auf eine freiwillige Wiederholung mit der Absicht, eine möglicherweise drohende Nichtversetzung am Schuljahresende zu vermeiden, kann so kurzfristig vor dem Schuljahresende im Regelfalle leider nicht genehmigt werden.

Beginn:
Donnerstag, 30. April 2020 , ganztägig